Dorfgemeinschaftshäuser

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, werte Einwohner,
Die Gemeinde Lohsa verfügt über 6 Dorfgemeinschaftshäuser, die unter anderem den ortsansässigen Vereinen zur Verfügung stehen. Diese können aber auch für private Feierlichkeiten angemietet werden. Dazu muss rechtzeitig ein Mietvertrag mit der Gemeinde Lohsa geschlossen werden.
Vermietung der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Lohsa
- Die Terminvergabe erfolgt durch die Ortsvorsteherin / den Ortsvorsteher bzw. durch eine von ihr / ihm beauftragten Person. Es ist ein Terminzettel mit der Angabe des Namens, der Anschrift, dem Nutzungsdatum, der beabsichtigten Uhrzeit der Nutzung, etc. auszufüllen.
- Der Zettel ist in der Gemeinde Lohsa zur Vorbereitung der Nutzungsvereinbarung abzugeben.
- Anschließend ist vom Nutzer vor Nutzungsbeginn das entsprechende Entgelt per Überweisung oder in bar an der Kasse der Gemeinde Lohsa einzuzahlen.
- Die unterzeichnete Nutzungsvereinbarung und die Einzahlungsquittung sind dem Schlüsselverantwortlichen durch den Nutzer vor Aushändigung der Schlüssel vorzuzeigen - andernfalls ist kein Zugang zum Objekt zu gewähren!!!
- Die Entscheidung ob eine gebührenfreie Nutzung erfolgen kann, trifft die Gemeindeverwaltung!
Gemeinde Lohsa
SB Gebäudemanagement
Am Rathaus 1
02999 Lohsa
Telefon: 035724 5693 08
E-Mail: gebaeudemanagement@lohsa.de