Ortsrecht (Komunalne prawo)

Foto aus der Gemeinde

Auf den nachfolgenden Seiten wird das Ortsrecht der Gemeinde Lohsa in Form der aktuellen Satzungen und Ordnungen veröffentlicht. Da es sich hierbei weder um öffentliche Bekanntmachungen noch um eine ortsübliche Bekanntgabe im Sinne der Vorschriften der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Lohsa handelt, ist von Ausnahmen abgesehen, aus redaktionellen Gründen auf die Präambel und, soweit zulässig, auf den Hinweis des Inkrafttretens verzichtet worden.

Die konkrete Präambel bzw. den konkreten Termin des Inkrafttretens für die jeweilige Satzung, Änderungssatzung, Ordnung oder deren Veränderung können bei Bedarf über die Gemeindeverwaltung erfragt oder bezogen werden.

Veränderungssperren

Was ist eine Veränderungssperre im Baurecht?

Die Veränderungssperre ist ein Instrument der Bauleitplanung. Für einen begrenzten Zeitraum kann die Gemeinde eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschließen und dadurch festlegen, dass weder bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt, noch wertsteigernde nicht genehmigungspflichtige Veränderungen an Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden dürfen, welche den Vorgaben des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen würden.

Veränderungssperre B-Plan "Am Schwarzwasser"

Satzung Veränderungssperre B-Plan "Am Schwarzwasser" (2,1 MiB)

Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen

In der Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde durch Satzung die „Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ fest und grenzt damit für alle bestehenden Zweifelsfälle den nachweislich vorhandenen Innenbereich vom Außenbereich deklaratorisch ab.
 
Mit der Ergänzungssatzung kann die Gemeinde einzelne unbebaute Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen. Die Ergänzungssatzung kann auch in Verbindung mit einer Klarstellungssatzung aufgestellt werden.
 
Für nachfolgend aufgeführte Ortsteile liegen rechtskräftige Satzungen vor: