Aktuelles aus der allgemeinen Verwaltung

Information Bundesfamilineministerium zum Notfall-Kinderzuschlag:

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große
organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und
Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können
ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben
wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.

Um Familien mit kleinen Einkommen und Verdienstausfällen zu unterstützen,
plant das Bundesfamilienministerium deshalb den Notfall-Kinderzuschlag
(KiZ). Der Notfall-KiZ beträgt bis zu 185 Euro pro Kind monatlich und soll
ab dem 1. April 2020 gelten.
Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate die
Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag. Für den Notfall-KiZ wird nun
der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die
einen Antrag auf den KiZ stellen, nur noch das Einkommen des letzten Monats
vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung soll befristet bis zum 30.
September 2020 gelten.

Bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie den Kinderzuschlag online
beantragen, so müssen Sie den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse
abgeben.

Mit dem KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob Sie den Kinderzuschlag bekommen
können.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter dem Link:
https://familienportal.de/familienportal/meta/aktuelles/aktuelle-meldungen/i
nformationen-fuer-familien-zum-coronavirus/153580#anchor-link-1-153580

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