Aktuelles aus der allgemeinen Verwaltung

Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen

Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter

http.//www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html

auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).

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